Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einspann
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- die obrigkeit sich der unterthanen einspann ... ohne lohn gebrauchet1680 Grünberg,Bauernbefr. II 8
- in einspanen, bequatirung und jagtgänge1747 NÖsterr./ÖW. VII 391Faksimile (ca. 47 KB)
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