Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einspringsbier
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Einspringsbier
bei der Niederlassung
- wann einer ... sich zu wohnen begiebt ... derselbe soll geben eine tonne bier als einspringsbier1712 Hanssen,AgrhistAbh. II 113Faksimile - in Google Books
- SchleswHWB. II 1010
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