Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einstehen
Artikel davor:
(Einstapf)
(Einstäpfe)
Einstätegeld
einstätigen
einstatten
Einstattung
einstechen
Einstechung
einstecken
(Einsteckling)
I durch Näherrecht (in einen Kauf) eintreten, es geltend machen
II in ein Amt, Dienst, Gemeinschaft eintreten
IV (Erbschaft, Besitz) antreten
V sich die Waage halten
- 1 eintreten
- 2 entstehen
- 3 ruhen, stehen (von Schulden)
- -- einstehen haben zu Gute haben
- 4 Bestand haben
Artikel danach:
Einsteher
einsteigen
Einsteigung
einstellen
Einsteller
Einstellgeld
einstellig
Einstellung
Einster