Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einsteher
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Einstattung
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Einstechung
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(Einsteckling)
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Einsteher
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I
wer das Näherrecht geltend macht
- ist der einsteher ... bar zu bezahlen schuldig1573 NÖLTfl. II 3 § 44
- TirolLO. 1573 V 8
Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- der kauff wirdet ... transferirt auf den einsteher1721 Bluemblacher 108Faksimile (ca. 93 KB)
- 1756 CMax. IV 5 § 5
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- Scherz-Oberlin 294
Faksimile - in Google Books
II
wer für jemanden Militärdienst leistet
- SchwäbWB. II 652
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- SchwäbWB. VI Nachtr. 1815
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