Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einstellig

einstellig

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I einstellig bringen vor Gericht stellen?
  • hat C. instellig bracht mit rechten geboten in eyn gastgericht
    1482/92 ErfurtRatGB. 365
II einstellig machen Aufschiebung erwirken
  • die begehrte eröffnung einstellig machen
    16. Jh. OÖLTfl. I 2, 43 § 3