Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): eintreten

eintreten


I Rechtsnachfolge antreten
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Schulden übernehmen
  • in alle schulde und gulde eintreten 
    1493 KahlaUB. 164
II für etwas einstehen
  • wer daz [die angesprochene Sache] had vorkauft adder vorsaczt ... der sol dar intreten 
    nach 1358 Rb.n.Dist. I 46 Dist. 1 Anm.
III einziehen
IV
V beginnen
  • alle iar ierlichen einen iarmarkt uf sontag nach ... leichnamstage zu vesperzeit inzutreten 
    1451 TorgauUB. 38
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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