Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einwältigung
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Einwährung
1(Einwalt)
2Einwalt
einwältig
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Einwältigung
wie Anwältigung
- 1755 Hellfeld II 1427
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- sachen, so keine sonderliche contradiction haben, als inweldigung, besate18. Jh. Lübeck/ZRG.2 Germ. 26 (1905) 68Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte