Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einwandern
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1(Einwalt)
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einwältig
einwältigen
Einwältigung
Einwältigungsprozeß
Einwältung
Einwältungzettel
einwälzig
Einwand
einwandern
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I
zuziehen
- der einwandernde freye brauchte nicht zu fürchten, daß gutsherrlicher zwang ihn eigen machen werde1801 Gesenius,Meierrecht I 400Faksimile - in Google Books
II
in Arbeit gehen
- bey ihm einwanderte1689 Beier,Schelten 75Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß niemand zu ihnen einwanderte1692 Beier,Meister 155Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- 1722 Beier,HdwLex. 106
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- Wissell,Hdw. I 174