Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): einwandern

einwandern

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I zuziehen
  • der einwandernde freye brauchte nicht zu fürchten, daß gutsherrlicher zwang ihn eigen machen werde
    1801 Gesenius,Meierrecht I 400
II in Arbeit gehen
unter Ausschluss der Schreibform(en):