Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einweisungbrief

Einweisungbrief

  • das A.E. obgedachtem J.v.d.S. solche seine erlangte gerechtigkeit ... vmb zwolffhundert ... thaler verkaufft, ihm auch alle die erlangtenn brieue, sigel sampt ... der graffenn zu R. etc. hulff vnnd einweysungsbrieff vberandtwordt
    1561 IlsenburgUB. II 294
unter Ausschluss der Schreibform(en):