Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einwortshandhabung
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Einwortshandhabung
- bleibt denen klägern ... die bestraffung der bey ihnen vorgehenden excessen ... sie sollen aber dieselben weiter nicht extendieren, alß soweit dieselbe ... die einwarts-handhabung betreffen1718 ZHessG. 4 (1847) 176