Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einzögling

Einzögling

Eingeborener
  • neben den ... vier vornembsten räthen, die alle einzöglinge dieser lande sein sollen
    1542 PrivStPreuß. 53 v
  • die ... aemter des landes ... keinen fremden, sondern ... einzöglingen allein gegeben
    1594 JCulm. I 2 § 3
  • Gutzeit,Livl. I 251
unter Ausschluss der Schreibform(en):