Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Einzugsrecht

Einzugsrecht


I Niederlassungsrecht
  • leibeigene in ... dorfschaften, wo das einzugsrecht nicht hergebracht, keineswegs aufgenommen noch geduldet werden
    1764 Grebel,SGoar 503
II wie Einzuggeld 
  • ein unterthan beim zug von einem dorf ins andere die hälfte als einzugrecht 
    17. Jh. Gotha/DRWArch.