Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eisengräber

Eisengräber

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Münzgraveur
  • es hat ... vnser munnssmeister, der aufzieher, der versůcher, der eysengraber vnd der prakcher vns ... gelobt ... das sy das obgenant korn, die antzal noch das gepräche nicht aͤndern noch verchern
    1391 MWittelsb. II 547
  • der eisengraber sol die eisen orndlich graben
    1450 Tomaschek,Wien I nr. 148
  • Hoops,Reall. I 548
unter Ausschluss der Schreibform(en):