Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eisenkuh
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Kuh, die auf ewige Zeiten in einem Stall stehen muss und im Todesfall vom jeweiligen Inhaber ersetzt werden muss; insb. bei Kühen, die gegen eine ewige Rentenzahlung dauerhaft verpachtet sind oder als Teil des Vermögens einer Pfründe (II)
- nota die eysenkhue in die pruderschafft in dy grufft czu C., item des ersten Urspekin 1 eysenkhu davon 4 groschen am kassontag ewiklich1410 Kaltern/Stolz,Schwaighöfe 37