Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Eisenkuh

Eisenkuh

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Kuh, die auf ewige Zeiten in einem Stall stehen muss und im Todesfall vom jeweiligen Inhaber ersetzt werden muss; insb. bei Kühen, die gegen eine ewige Rentenzahlung dauerhaft verpachtet sind oder als Teil des Vermögens einer Pfründe (II) 
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    1410 Kaltern/Stolz,Schwaighöfe 37