Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entbinden

entbinden

mnl. ontbinden 

I die Fesseln lösen
II jemanden (von einer Verpflichtung, Eid, Anklage, Sünde usw.) ledig, frei sprechen
III abspenstig machen, entziehen; oder zu entwinden?
  • ein closter, das er dem stift entbant 
    1477 QuedlinbUB. I 577
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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