Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): enterben

I jemanden (durch Testament) von der Erbschaft ausschließen
  • 1 jemandem seinen erblichen Besitz entziehen
  • 2 (einen Fürsten der Regierung) entsetzen
    • -- jemanden (seines Amtes) entsetzen
  • 3 bergmännisch: die Rechte (des Erbstollens) entziehen
  • 4 dem Rückfalle an den Grundherren entziehen
  • 5 jemandem (ein erblich verliehenes Lehen, ein Recht) entziehen
III jem. erben und sich enterben (ein Gut) auflassen
IV (von Schöffen uä.) erklären, daß jemand kein Eigentumsrecht mehr an etwas hat
V durch Näherrecht abtreiben?