Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Enterbensfähigkeit
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Enterbensfähigkeit
- soll die ... schenkens- und enterbensfähigkeit dahin eingeschranckt seyn, daß dieselbe sich weiters nicht erstrecken solle als nur auf das errungene gueth1736 ArgauLsch. V 206Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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