Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entführen

I
  • 1 (Frauen, Kinder usw.) wegführen
  • 2 (dem Gericht) entziehen
  • 3 (Gesinde, Kundschaft) abspenstig machen
  • 4
  • 1 jemandem sein Eigentum entziehen
  • 2 ein Pfand nehmen
  • 3 erheben (Strafe)
  • 4 entwenden, stehlen
III eine Abgabe, besonders Zoll unterschlagen
  • 1 dem andern einen Anspruch, Klage durch Eid abgewinnen, sich durch Eid reinigen
  • 2 jemanden eine Rechtssache verlieren machen
V abfinden?