Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entführen
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Entfrone
entfronen
Entfronung
- 1 (Frauen, Kinder usw.) wegführen
- 2 (dem Gericht) entziehen
- 3 (Gesinde, Kundschaft) abspenstig machen
- 4
III eine Abgabe, besonders Zoll unterschlagen
- 1 dem andern einen Anspruch, Klage durch Eid abgewinnen, sich durch Eid reinigen
- 2 jemanden eine Rechtssache verlieren machen
V abfinden?
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