Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Entführung

Entführung

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I Verbringung einer Person an einen anderen (unbekannten) Ort, zT. unter Gewaltanwendung
  • von entfürung weiblicher zucht
    1394 KönigsbergWillk. 62
  • zu der entfüehrung ... hilffet
    NÖLGO. 1656 II 78 pr.
  • von gewaltthaͤtiger entfuͤhrung 
    1769 CCTher. 79 § 1
  • so kann kein zwang mehr geklagt werden, den fall der gewaltsamen entfuͤhrung [einer Braut] jedoch ausgenommen
    1787 BernStR. VI 2 S. 796
II Unterschlagung, Beiseiteschaffen, insb. einer Abgabe
III Genugtuung
  • eyne gewonliche enpfurunge gethan
    1479 FreibergUB. I 308
  • FreibergStB. II nr. 531
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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