Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entgänzen
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Entfriedung
Entfrone
entfronen
Entfronung
entführen
Entführer
Entführung
(entfürchten)
Entgang
entganz
entgänzen
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I
in Teile zerlegen, in Angriff nehmen
- ein berg ... der nie entgänzt ist1400 SchemnitzBergr. Art. 4
- das ein parthey unverwillet der andern eynichen hindergang entgentzenNürnbRef.(1479/84) XXXIII 14Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- weren die tuch entgentzt1511 GörlitzRatsAnn. I/II 131Faksimile - in Google Books
II
- [Wunden, durch welche] die beine getroffen vnd entgentzet sein1541 König,Proz. 160