Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entgegenkommen

entgegenkommen

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • so ferne dat eine erve dem andern erve entjegen kuͤmpt [wenn von beiden Teilen Erbe angefallen ist]
    1593 JütLow.3 I 17 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):