Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Entheber
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Gewährsmann
- ir trewe gewern, versprecher, vertreter, fürstand, entheber und schadloshallter1526 SchwäbWB. VI Nachtr. 1825Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob der antworter synen entheber [frz. guarends] namsen wolte1616 WaadtStat. 378Faksimile (ca. 247 KB)
- so der antworter seinen endtheber oder vertreter nambsen ... wolteoJ. MurtenStR. 505Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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