Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entheischen
Artikel davor:
Enthauptstätte
Enthauptung
enthausen
Entheb
entheben
Entheber
entheblich
Enthebung
(enthehlen)
Entheiligung
entheischen
geht durcheinander mit entheißen
fordern
fordern
- wer dem richter nicht gericht entheyschet1372 (Hs.) KlKaiserr. I 23
--
vor ein Gericht fordern
- SchweizId. II 1756
Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
--
ob hierher oder zu entheißen?
- beclagit eyn man den andern um eynen totslag ... und entheist her em eynen eyd czu thuende in gehegetem dinge und her den eyd nicht leyst uff den tag als her den entheyschen hat1400 Stobbe,Beitr. 109Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Entheiß
entheißen
Entheißer
(Entheißnis)
Entheißung
enthelfen
enthellen
entheuern
enthindern