Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entschlagen

I auspacken
  • 1 von Verpfändung freimachen, Arrest aufheben
  • 2 jemanden aus dem Bann befreien
  • 3 (gebannte Flur) aufmachen
  • 4 (Gemeindegut) frei gebrauchen lassen
  • 5 (aus Gefangenschaft) freilassen
  • 1 entledigen
  • 2 (jemanden einer Verpflichtung) entheben
  • 3 einen Einwurf zurückweisen
  • 4 (von einem Kauf) zurückgehen
IV reflexiv
  • 1 entäußern, verzichten
  • 2 (auf eine Erbschaft) verzichten, sie nicht antreten
  • 3
    • a (von einer Verpflichtung) zurücktreten
    • b sich einer Pflicht entziehen
  • 4 (von einem Kauf) abstehen, ihn rückgängig machen
  • 5 (einen Beruf) aufgeben
  • 6
  • 7 sich jemandes entledigen
V
  • 1 reflexiv: sich (von einer Beschuldigung) reinigen
  • 2 jemanden entlasten, rehabilitieren
VI in Streit geraten
VII abschlagen, sich weigern
  • 1 (Waren) los-, zuschlagen
  • 2 einschätzen, veranschlagen
  • 3 entschädigen
IX abtreiben
X ob für empfangen?