Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): entsetzen
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(Entsetzel)
mnd. entsetten; mnl. ontsetten - 1
- a aus dem Besitz weisen; daraus drängen, dessen berauben
- -- verlustig gehen
- b
- c reflexiv: sich entäußern
- d aufheben, abschaffen
- e (Entlastungsbeweis) entkräften
- f etwas für unwahr erklären
- g reflexiv: sich entziehen
- h reflexiv: versäumen, sich darüber hinwegsetzen
- 2
- 3 Formel (be)setzen und entsetzen zur Bezeichnung der freien Verfügungsgewalt
III aus Beschlaglegung lösen
IV retten, befreien, helfen
V reflexiv: wegziehen
VI widersetzen
- 1 (Eid) brechen?
- 2 wie entsagen (II 2)
- 3 ?