Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbabzug
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Abgabe von nach auswärts fallendem Erbe
- daß sich ... des erbabzugs wegen ... etwas mißverstends ... zuetragen1602 NeuenburgStR. 101Faksimile (ca. 116 KB)
- in einem urkund die erbabzüg und erbgulden betreffend1666 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 382Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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