Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbabzug

Erbabzug

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Abgabe von nach auswärts fallendem Erbe
  • daß sich ... des erbabzugs wegen ... etwas mißverstends ... zuetragen
    1602 NeuenburgStR. 101
  • in einem urkund die erbabzüg und erbgulden betreffend
    1666 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 382