Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbeigentümer
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Inhaber eines Erbeigentums
- über ihre ... hobsgüter als erbeigentümer ... schalten und walten1730 Steinen,WestfGesch. II 401Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster