Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erbeigentümlich
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erbeigentümlich
- das land ... erbeigenthümlich oder ... zur miethe ... geniessen1691 BremPolO.(1732) 1354Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek der Humboldt-Universität zu Berlin
- mein allodial- und erbeigenthumbliches hertzog- und fürstenthumb1696 KrummauClarissUB. 358Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- kann dieses zehendrecht ... erbeigenthümlich oder wiederkäuflich ... verschrieben werden1750 Klingner II 394Faksimile - in Google Books