Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbeigentum
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Erbehrenstelle
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erbeigen
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erblicher und ererbter Besitz
- kein erbaigenthumb noch einiges lehen1522 SchlesLehnsUrk. II 364
- vor ihr erbeigenthumb verbleiben und erbeigen sein1621 MittNordbExk. 32 (1909) 136
- 1668 Fugger,Ehrensp. I Kap. 6
- darmit alß ihrem erbaigenthumb, pleno dominio und properguth1696 KrummauClarissUB. 361Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- 1775 Wuttke,Städteb. 139
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