Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbengeld

Erbengeld

I "wenn ein brauchbarer Stein auf der Grenze zweier Steinbruchbesitzer liegt, darf ihn der gewinnen, der sich dem Stein zuerst genähert hat. Die Leyer erhalten 2/3 des Wertes, dann werden noch einige Abgaben abgezogen und endlich der verbleibende Rest, das Erbengeld unter die beiden benachbarten Steinbruchbesitzer verteilt" ZBergr. 12 (1871) 365

II "Steuer zur Unterhaltung der Deiche" RhWB. II 143