Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erbfähig

erbfähig

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I erbberechtigt
II erbfähig
  • die unehelichen kinder ... sein ... der mutterlichen gueter ex testamento erbfähig 
    1573 NÖLTfl. III 16 § 2
  • 1599 NÖLREntw. V 32
  • [das Kind, das die vier Wände beschrieen hat] wird für einen lebendigen menschen gerechnet und ist erbfähig 
    1722 SiebbLRKomm. II 2 § 2
unter Ausschluss der Schreibform(en):