erbfähig
erbfähig
bdv.:
sukzessionsfähig
II
erbfähig
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die unehelichen kinder ... sein ... der mutterlichen gueter ex testamento erbfähig1573 NÖLTfl. III 16 § 2
- 1599 NÖLREntw. V 32
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[das Kind, das die vier Wände beschrieen hat] wird für einen lebendigen menschen gerechnet und ist erbfähig1722 SiebbLRKomm. II 2 § 2