Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Erbfähre

1Erbfähre

erblich verliehene Fähre, Fährgerechtigkeit
  • ihren erbanteil an der M. erbfähre, die von weiland K. von M. herrührt
    1455 NrhAnn. 79 (1905) 162