Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Erbfähre
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1Erbfähre
erblich verliehene Fähre, Fährgerechtigkeit
- ihren erbanteil an der M. erbfähre, die von weiland K. von M. herrührt1455 NrhAnn. 79 (1905) 162