Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbgefälle

Erbgefälle

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I Anfall als Erbe, Erbnachfolge
II erbliche Abgabe
  • daß ein beklagter ... die 6 fl 18 gr wachtgeld ... klägern zu entrichten und solche erbgefälle unter sich einzubringen ... schuldig
    1738 Klingner I 241