Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erbgeholzt
Artikel davor:
Erbgebirge
erbgeboren
Erbgebühr
Erbgebührnis
(Erbgebung)
1Erbgeding
2Erbgeding
Erbgedingsrecht
Erbgefälle
Erbgegatte
erbgeholzt
zu erblicher Holznutzung berechtigt
vgl.
Erbholz
- sollen die nachbahren keisen zween von den erffgeholsden, die einen ganzen hoff haben, welche forstermeisters genandt werden1535 Weimann,Walderb. 16
- einer so erbgehöltzt wäre1763 AachenZ. 23 (1901) 22