Erbgerechtigkeit

I Erbanspruch, gebührender Erbteil
II
II 1 erbliche Gerechtsame, Berechtigung
II 1 – auch bergmännisch
  • den gewerken ... ann irer erbgerechtikeitt keinen abbruch thun
    1482 FreibergUB. II 236 Faksimile
  • was ein erbstollen ... zu erbgerechtigkeit haben soll
    1553 Zivier,SchlesBgw. 22 Faksimile
  • 1602 Span,Bergurthel 84 Faksimile
  • soll ... das für ein erbstollen geachtet ... werden, welcher die erbgerechtigkeit und erbteuffe ... in eine zeche einbringet
    1698 Span,Bergurthel 277
  • wo ein erbstolln in die gewerkenzechen getrieben wird, soll derselbe erbstolln, sofern er seine erbgerechtigkeit erlangen will, wenigstens 10 lachter und eine spanne vom rasen seiger nieder mit seiner wasserseyge einkommen
    1749 CAug. Forts. I 1 Sp. 1393 Faksimile
II 2 insbesondere Rechtstellung als Erbleihe-, Erbpachtgut oder als erblich Beliehener, Erbpächter
III " Leibeigentumsrecht"
IV Erbfolgeordnung
  • hat das recht den namen des Culmischen rechtens bekommen, in welchem zugleich begriffen die culmische freiheit und flämische erbgerechtigkeit
    1594 JCulm. I 1, 1 Faksimile (Abschnittsbeginn)