Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbgeschoß

Erbgeschoß

erbliche Abgabe
  • wir im geben haben x jar ffreyung der erbgeschoßer und auch der wach
    1464 GlatzGQ. II 272
  • der erbgeschoß soll von einem jeden burger ... entrichtet werden
    1662 Querfurt 151
  • 1737 Ludewig,Client. 161
unter Ausschluss der Schreibform(en):