Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbgulden

Erbgulden

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I Erbzins in Gulden
II Abzugsgeld vom Erbpachtgut
  • nach abstattung des erbguldin des verneren abzugs halben frei gelaßen
    1602 NeuenburgStR. 102
  • bey dem von alters her üblich gewesenen erbgulden allein ohne abzugsgebühr, seyn bewenden haben
    1769 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 382
unter Ausschluss der Schreibform(en):