Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbgulden
Artikel davor:
Erbgrasung
(Erbgriff)
Erbgrube
Erbgrubenschreiber
Erbgrund
Erbgrundherr
Erbgrundherrlichkeit
Erbgrundkönig
Erbgrundpacht
Erbgrundzins
Erbgulden
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Erbzins in Gulden
- 20 fl. fur ein erbgulden geben1525 QFrankfG. II 210Faksimile - in Google Books
- nach ihrem absterben solcher garthen und erbegulden an die kirche zum D. gefallen1555 SchlesDorfU. 88Faksimile - in Google Books
- 1685 Buttelstedt 316
- gefelle ... als bodenzinsen, erbgulden1779 Bruchsal/MittBadHistK. 13 (1891) 107
II
Abzugsgeld vom Erbpachtgut
- nach abstattung des erbguldin des verneren abzugs halben frei gelaßen1602 NeuenburgStR. 102Faksimile (ca. 158 KB)
- bey dem von alters her üblich gewesenen erbgulden allein ohne abzugsgebühr, seyn bewenden haben1769 RheinfeldenStR.(SchweizRQ.) 382Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Erbgülte
Erbgunst
Erbgut
Erbgütchen
Erbgütel
Erbgüterrecht
Erbgutsrecht
Erbgütung
erbhabend