Erbhaus

I Haus des Erblassers; besonders als Ort des Nachlaßgerichts
II Haus, das ¹Erbe (III) ist
III
  • k. M. ... gabe ... den ständen zu verstehen, was massen seine beyde erbhäuser, Ö. und B. gegen des reiches feinde ... eine vormauer gewesen
    1668 Fugger,Ehrensp. VI Kap. 15