Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbinhabung
Artikel davor:
Erbhüttenmeister
erbieten
Erbieten
erbietig
Erbietung
erbig
(Erbigkeit)
erbiglich
Erbin
(Erbing)
Erbinhabung
- so alles zuvor von dem N. an mich, meine erben und die herrschafft S. meiner erbinnhabung gnädigst gebracht ist1604 Lünig,CJFeud. II 183Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
erbitten
Erbittung
Erbjäger
Erbjägermeister
Erbjahr
Erbjahrgezeit
Erbjahrpacht
Erbjahrrente
Erbjunge