Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erbitten
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Nebenform derbitten
I 1
allgemein
- ist is des richters wille, man mag mich lichte dirbitten14. Jh. GlWeichb. 410 Art. 95
- das einer vns erbitten mag, in des zu erlassen1480 LuzernStR. 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
I 2
insbesondere jemanden zum Schöffen, Beiständer, Zeugen usw. bitten
- wellicher ... gerichtes bedarff ... der vnd die söllent das gericht koffen, sy mögen dann ieman darumb erbitten1487 GrW. IV 278Faksimile (ca. 294 KB)
- die zeugen das zu gedenkhen erbitten1528 ZeigerLRb. 371Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- erpetten und beriefft schydleut1536 FreibDiözArch. 25 (1896) 313
- als gezeugen ... berufft vnnd erpetten1539 SchrBodensee 18 (1889) Anh. I 50Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften
- zwey erbettene zeugen1550 Walther,Tract. II Kap. 4
- soll er ... umbsässen ... erbitten, die jme das recht ... helffen besitzen1553 BairFreibf. 232Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- 1557 Indersdorf II 290 (nr. 1983)
Faksimile (ca. 383 KB)
- erbettner lehentrager, anweiser und beistand1585 Rockinger
- so ... nicht ... notduͤrfftig darzu erbetten1599 OPfalzLO. 197Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit
- 1655 CAustr. I 18
Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- als beystände ... erbethen1665 HelgolGerProt. 187
- erbetener zeuge1690 BrandenbSchSt. II 742
- erbethener eltester rath1698 ErmreuthGemO.
- 17. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 49
Faksimile (ca. 41 KB)
- Kohler,Kadelburg 5
I 3
jemanden um Vertretung bitten
- einen andern an sein statt erbitten1544 FreiburgZftO. 20Faksimile - in Google Books
- 1562 FreiburgZftO. 18
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I 4
- de inninge erbeden [Aufnahme in die Innung erbitten]oJ. Lasch-Borchling I 578
II
durch Fürbitte Strafmilderung, Gnade erreichen für jemanden
- wurde zelest erbetten und von dem vogt ußgetädinget1455 ArgauLsch. I 517Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ein übeltäter erbitten lassen und im sein tödlich straf in ein zitliche straf wenden1495 BruggStR. 96Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ward er ... erpeten von dem tod und ward im ... die stat .. verpoten15. Jh. AugsbChr. I 310Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1531 AnzSchweizG.2 10 (1906/09) 435
Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- das er hangen solte, wurd aber zum schwertt erbetten1544 Falk,ZwickauChr. 3
- 1545 FreibDiözArch. 9 (1875) 152
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1545 FreibDiözArch. 9 (1875) 221
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 16. Jh. QFrankfG. II 355
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- 1768 SchrBodensee 28 (1899) Anh. 431
Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften
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