Erbjunker
Erbjunker
erbberechtigter junger Adliger
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haben eure erbjunkern ... vom ambte abgesetzt1601 BrandenbSchSt. II 321
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vor ihre rechte, naturliche erb- und lehenjunkern erkennen1620 BrandenbSchSt. II 597
- Gutzeit,Livl. I 261 Faksimile