Erblagerbuch
Erblagerbuch
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weilen sich viele ungelegenheiten mit vergess des übernehmens der heister befunden haben, als solche hiefüro durch schreiber und beerbten ein empfangsbuch gemacht werden aus dem erblägerbuch und einem jedem sein erbschaft an ihrn nahmen gebracht werden1735 AachenZ. 23 (1901) 17