Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbleute
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in bäuerlicher Erbleihe Beliehene
vgl.
Erbmann
- nachdeme sich ... zwischen den eigenherren und erbleuten bezahlung halb ihrer weisat ... jrrung ereignet1510 Lahner,Samml. 743Faksimile - in Google Books
- wo aber die erblewt das ... nit thetenNürnbRef. 1522 XI 11
- schirmen und handthaben gleich andern meinen erbleuten1526 Schlesinger,Weist. II 311
- de ... von der ridderscop und alle dersulven vorwandten und egenbehorige arfflude ... verdedingen, schutten und beschermen1542 Culemann,MindenLV. 48Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- 1543 ÖW. IX 699
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- KrainLHdf. 1598 Bl. 39v
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 16. Jh. ÖW. IX 682
Faksimile (ca. 49 KB)
- wir L. ... thun kundt ..., dass wir den friden, den C. ... und die burger von U. und ander erbleut [ob zu lesen erb (ar) leut?] gemacht handt1668 Fugger,Ehrensp. III Kap. 3 [unklar]
- in denen zwischen den afterlehen- und erbleuten ... vorwaltenden strittigkeiten1713 Lahner,Samml. 118Faksimile - in Google Books
- sind recht erbleut zu D., die gehornt herauf zu der hofmarch und heiszent di zinsleutoJ. GrW. VI 122Faksimile (ca. 295 KB)
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(Erblos)
erblos