Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbobleiherr
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Erbnehmung
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Erbnis
(Erbniswechslung)
(Erbnosse)
Erbnotel
Erbnutz
Erboblei
Erbobleiherr
Grundherr eines Erbzinsgutes
- unserm domprobst und domcapitul erbobleiherrn ... übergeben1631 ArchUFrk. 46 (1904) 136
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