Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erborgen

erborgen

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  • der andere het große bufferey furgenomen, kynder erborget, und abgetrieben
    1510 GörlitzRatsAnn. I/II 16
  • das erborgte geldt sambt dem davon verfallenen interesse auszehlen
    1648 CJMunBohem. 583
  • die erborgten 1000 fl.
    1722 SiebbLRKomm. 373
  • woferne sie ein capital zu erborgen sich genöthigt finden sollten
    1749 Klingner I 163
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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