Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): erborgen
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- der andere het große bufferey furgenomen, kynder erborget, und abgetrieben1510 GörlitzRatsAnn. I/II 16Faksimile - in Google Books
- das erborgte geldt sambt dem davon verfallenen interesse auszehlen1648 CJMunBohem. 583Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- die erborgten 1000 fl.1722 SiebbLRKomm. 373Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- woferne sie ein capital zu erborgen sich genöthigt finden sollten1749 Klingner I 163Faksimile (ca. 84 KB)