Erbpachtkontrakt
Erbpachtkontrakt
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aus dem mit der königl. cammer geschlossenen erbpachtcontract1710 SiebbLRKomm. 596
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der vertrag, vermöge dessen jemand das vollständige nutzungsrecht einer fremden sache gegen einen damit im verhältnis stehenden zins erblich überkommt, wird erbpachtkontrakt genannt1794 PreußALR. I 21 § 187