Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbpachtsgerechtigkeit

Erbpachtsgerechtigkeit

  • sollen die erbpechtere ire erbpachtgerechtigkeit und das erbpachtguet verwirckt haben
    1593 MGladbachUB. II 241
  • die erbpachtsgerechtigkeit ist das volle eigenthum des pächters, und es kann von ihm darüber, so weit er nicht durch den inhalt des contracts eingeschränkt ist, frey verfügt werden
    1794 PreußALR. I 21 § 201