Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbpachtsgerichtsherr

Erbpachtsgerichtsherr

Gerichtsherr, der ein Gericht in Erbpacht hat
  • alle Petlingsche hofgerichts männer, frauen und kinder sind dem zeitlichen erbpachtsgerichtsherrn obristen Korft mit leibeigentum verhaftet
    1674 Sommer,Handb. I 2 S. 87