Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Erbpachtung

Erbpachtung

Erbpacht
  • zo erfpachtunge gehat und besessen
    1543 SPantaleonUrb. 320
  • leib- und erbpachtung können kein krafft oder wirkung haben, es müßen schriftliche urkunde oder verschreibunge darüber auffgericht werden
    1565 JülichLR. 294
  • haben die von der Horst in erbpfachtunge 
    1634 BeitrNRh. 5 (1890) 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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