erbrechen

I mit Gewalt öffnen
II zerstören
III (einen Vertrag und ähnliches) nicht einhalten, brechen
IV (von einer Verantwortung) frei sein
  • wann auf ersuchen ... daß s.g. das ... nachgeordent amt ferner zu tragen ... abschlägige antwort ... daß dieselben ... dessen erbrochen und entladen sejn wollten
    1568 Moser,KreisAbsch. I 489 Faksimile
V versiegeltes Schriftstück öffnen
  • der verordneten zu der erkundigung, das sie die beschwerung und ursachen, so in disem crays verschlossen fürbracht, erbrechen, doch in der geheim zu behalten
    1556 Moser,KreisAbsch. I 46 Faksimile